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   BAG, 19.12.1967 - 1 AZR 292/67   

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https://dejure.org/1967,1381
BAG, 19.12.1967 - 1 AZR 292/67 (https://dejure.org/1967,1381)
BAG, Entscheidung vom 19.12.1967 - 1 AZR 292/67 (https://dejure.org/1967,1381)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 1967 - 1 AZR 292/67 (https://dejure.org/1967,1381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitgeberzuschuß - Unfall - Arbeitsunfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 250
  • NJW 1968, 766
  • MDR 1968, 447
  • DB 1968, 357
  • DB 1968, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.1967 - 3 Sa 234/66
    Auszug aus BAG, 19.12.1967 - 1 AZR 292/67
    hat der Erste Senat des BundesArbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19° Dezembei' 1967 durch den Fräsidenten Professor Dr» Müller, die Bundesrichter Dr«, Schröder und Wichmann sowie die Bundesarbeitsrichter Dr» Gerland und Gnade für Recht erkannt; Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz -vom 31° Mai 1967 - 3 Sa 234/66 - wird auf Kosten des Klägers zurückgeuiesen».
  • BAG, 07.11.1975 - 5 AZR 459/74

    Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung - Lohnfortzahlungs im Krankheitsfall -

    Die von der Beklagten vertretene "Sphärentheorie" findet ihre Stütze in der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 20, 250 = AP Nr. 43 zu § 1 ArbKrankhG.
  • BAG, 01.10.1971 - 1 AZR 193/71

    Landwirtschaft - Nebenberuf - Lohnfortzahlung

    1» Zwischen den Parteien besteht kein Streit darüber, daß die Hegelvoraussetzungen, des § 1 Abs» 1 LohnFG gegeben sind» Nach § 1 Abs» 1 Satz 1 LohnFG hat der Arbeiter Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts bis zu sechs Wochen, wenn er nach Beginn der Beschäftigung infolge Krankheit an seiner Dienstleistung verhindert ist, ohne daß ihn ein Verschulden trifft» Daß die arbeitsunfähige Erkrankung durch einen gröblichen Verstoß des Arbeiters B gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten (siehe BAG AP Nr. 13 zu § 1 ArbKrankhG unter II der ( Gründe, ferner BAG AP Nr. 4-3 zu § 1 ArbKrankhG = BAG 20, 250 [2513; BAG AP Nr. 5 ZU § 63 HGB = BAG 5, 30?) und damit schuldhaft herbeigeführt worden ist, ist in dem angefochtenen Urteil xeder festgestellt noch ist dies aus dem von dem angefochtenen Urteil als Vortrag der Parteien in Bezug genommenen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils und aus den in der Berufungsinstanz gewechselten Schriftsätzen zu ersehen.

    Zu Unrecht glaubt sich demgegenüber die Revision auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 19« Dezember 1967 - 1 AZR 292/6? - (AP Nr. 43 zu § 1 ArbKrankhG = BAG 20, 250 [252]) berufen zu können.

  • BAG, 28.02.1972 - 5 AZR 476/71

    Nebenerwerbslandwirtschaft - Entgeltfortzahlung - Ursache der Arbeitsunfähigkeit

    2» Das Landesarbeitsgericht geht auch zutreffend davon aus, dem nach § 182 Abs» 7 RVO auf die Klägerin übergegangenen Anspruch ihres Versicherten aus § 1 LohnFG stehe nicht entgegen, daß sich dieser die Verletzung bei der Ausübung eines Nebengewerbes zugezogen habe» Dies gilt grundsätzlich Jedenfalls dann, wenn die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung des Arbeitnehmers - wie hier - ursächlich auf eine Tätigkeit in seiner Nebenerwerb slandwirt schaft zurückzuführen ist (Urteil des erkennenden Senats vom 24» Februar 1972 - 5 AZR 446/71 -â- zur Veröffentlichung vorgesehen)» Der Rechtsfindung des Landesarbeitsgerichts kann die Beklagte auch nicht unter Hinweis auf die Entscheidung des Ersten Senats vom 19« Dezember 1967 (BAG 20, 250 = AP Nr» 43 zu § 1 ArbKrankhG) begegnen, denn dort hatte der Erste Senat noch unter der Geltung des Arbeiterkrankheitsgesetzes auf eine typisch unternehmerische Tätigkeit des arbeitsunfähig erkrankten Arbeiters abgestellt» Demgegenüber hat der Erste Senat in - 4.
  • BAG, 24.02.1972 - 5 AZR 446/71

    Nebenerwerbslandwirtschaft - Entgeltfortzahlung - Ursache der Arbeitsunfähigkeit

    2» Zutreffend legt das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil weiter dar, daß es für den Lohnfortzahlungsanspruch grundsätzlich nicht darauf ankomme, wann und bei welcher Gelegenheit sich der zur Arbeitsunfähigkeit führende Unfall zugetragen habe» Diesen Grundsatz will die Revision dann nicht gelten lassen, wenn der Arbeitnehmer den Unfall bei einer selbständigen Tätigkeit, namentlich auch in einer' nebenberuflich betriebenen Landwirtschaft erleidet; sie glaubt, sich zur Stützung ihrer Meinung auf die Entscheidung des Ersten Senats vom 19» Dezember 1967 (BAG 20, 250 = AP Nro 4-3 zu § 1 ArbKrankhG) berufen zu können.
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